Allgemeine Geschäftsbedingungen von Novalayer


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Firma Novalayer (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die laufende Wartung, Support (Remote & Vor Ort), System-Monitoring, Bereitstellung von Backup-Lösungen sowie die Beschaffung von Hard- und Software.

§ 2 Vergütung, Abrechnungstakt und Zahlungsbedingungen


1. Sofern im Hauptvertrag oder Angebot kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der im Vertrag definierten Stundensätze (Junior-/Senior-Tasks).

2. Die Abrechnung erfolgt in einem strikten 15-Minuten-Takt. Jede angefangene Viertelstunde wird anteilig berechnet.

3. Abrechnung von Anfahrten: Bei Vor-Ort-Einsätzen, Besprechungen und Projekten beim Auftraggeber wird die anfallende Reisezeit (Fahrzeit) wie normale Arbeitszeit nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer vor, eine Fahrtkostenpauschale pro gefahrenem Kilometer oder eine pauschale Anfahrtsgebühr gemäß Angebot in Rechnung zu stellen.

4. Vereinbarte monatliche Service-Pauschalen enthalten Stundenkontingente, die im jeweiligen Kalendermonat zu verbrauchen sind. Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und sind nicht auf den Folgemonat übertragbar. Übersteigt der monatliche Aufwand das Pauschalkontingent, wird der Mehraufwand nach den regulären Stundensätzen berechnet.

§ 2a Besondere Bedingungen für Managed Services (Backup & Monitoring)


1. Novalayer-Backuplösung: Die monatliche Pauschale pro Hostsystem umfasst die tägliche Überwachung der Backup-Jobs, die Fehleranalyse sowie das Troubleshooting zur Wiederherstellung der Backup-Funktionalität. Die Dauer dieser Fehlerbehebung ist für den Kunden mit der Pauschale abgegolten. Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind die Software-Lizenzkosten, die Erstinstallation und Konfiguration sowie die dafür erforderliche Hardware. Diese Positionen werden separat nach Aufwand oder Angebot berechnet.

2. Novalayer-Monitoring: Die monatliche Pauschale pro Gerät umfasst rein das Bereitstellen der Überwachungsinfrastruktur. Die Ersteinrichtung und Integration der Geräte wird separat berechnet. Tritt ein durch das Monitoring gemeldetes Problem auf, ist die Behebung dieses Fehlers nicht in der Monitoring-Pauschale enthalten. Die Fehlerbehebung wird – je nach technischer Kritikalität – als Junior- oder Senior-Task im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

3. Überschreitung von Stundenkontingenten: Hat der Auftraggeber eine monatliche Servicepauschale mit einem festen Stundenkontingent gebucht, so wird nach Ausschöpfung dieses Kontingents jede weitere angefangene Viertelstunde automatisch nach den regulären Tarifen (Junior- oder Senior-Task) abgerechnet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden


1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Zugangsdaten (Passwörter, IP-Adressen, Netzwerkzugänge) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

2. Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung, sofern diese Leistung nicht explizit und schriftlich als kostenpflichtige Leistung an Novalayer übertragen wurde.

§ 4 Support, Reaktionszeiten und Ticket-Prozesse


1. Der Auftragnehmer ist zu den auf der Webseite veröffentlichten Geschäftszeiten erreichbar. Eine Garantie für feste Reaktionszeiten besteht nur bei Abschluss eines separaten Service Level Agreements (SLA).

2. Ticket-Schließung bei ausbleibender Rückmeldung: Kann ein Ticket aufgrund fehlender Zuarbeit oder Rückmeldung des Auftraggebers nicht weiterbearbeitet werden, kontaktiert der Auftragnehmer den Kunden mehrmals per E-Mail und Telefon. Bleibt eine Reaktion aus, wird das Ticket nach einer finalen Ankündigung geschlossen.

3. Schriftliche Freigabepflicht: Vor der Durchführung kritischer oder risikoreicher Änderungen an der Infrastruktur (z. B. Server-Reboots, tiefgreifende Konfigurationsänderungen) muss der Auftraggeber eine ausdrückliche schriftliche Freigabe (per Ticket oder E-Mail) erteilen.

§ 5 Haftung und Datenverlust


1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftraggeber durch eigene Backups sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können – es sei denn, die Datensicherung war explizite, vertraglich vereinbarte Leistung von Novalayer.

§ 6 Laufzeit und Kündigung


1. Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Dienstleistungsrahmenvertrag auf unbestimmte Zeit.

2. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Augsburg).