Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Novalayer

der Firma Novalayer (Inhaber: Ozan Daniel Kösker, Taxisstraße 8, 86153 Augsburg), nachfolgend „Novalayer“ genannt.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Novalayer in den Bereichen IT-Infrastruktur, Systemadministration, Managed Services, Support (Remote & Vor-Ort), Webdesign, Hosting, Domainverwaltung und technische Betreuung.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Novalayer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Projektverträge, Wartungsverträge und Hostingvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von Novalayer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung,
    • Annahme eines Angebots per E-Mail oder Textform,
    • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung nach Angebot,
    • Beginn der Leistungserbringung.
  3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder Projektunterlagen.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Vertragstypen

  1. Je nach Leistung handelt es sich rechtlich um einen Werkvertrag (Webdesign, individuelle Website-Erstellung), Dienstvertrag (IT-Support, Beratung), Mietvertrag (Hosting) oder einen gemischten Vertrag.
  2. Bei Werkleistungen schuldet Novalayer die Herstellung des vereinbarten Erfolgs.
  3. Bei Dienstleistungen schuldet Novalayer ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg.

§ 4 Vergütung, Abrechnungstakt, Reisekosten und Zahlungsbedingungen

  1. Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand gemäß vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
  2. Abrechnungstakt: Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
  3. Reisekosten: Reisezeit wird wie Arbeitszeit berechnet; zusätzlich können Fahrtkostenpauschalen anfallen.
  4. Service-Pauschalen & Kontingente: Monatskontingente verfallen am Monatsende; Mehraufwände werden regulär abgerechnet.
  5. Webdesign-Zahlungsstaffel: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme.
  6. Laufende Kosten: Hosting-, Domain- und Managed-Service-Gebühren werden im Voraus berechnet.
  7. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
  8. Eigentumsvorbehalt: Leistungen, Quellcodes, Designs und Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Novalayer.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle erforderlichen Daten, Inhalte, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig bereit.
  2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen; Mehraufwände werden berechnet.
  3. Tickets können nach mehrfacher Kontaktaufnahme geschlossen werden.
  4. Kritische Änderungen an der Infrastruktur erfordern eine schriftliche Freigabe.

§ 6 Verantwortung für Inhalte

  1. Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder veröffentlichen lässt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, urheberrechtsverletzenden, markenrechtswidrigen oder sonst unzulässigen Inhalte bereitzustellen.
  3. Novalayer prüft Inhalte nicht rechtlich.
  4. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen darf Novalayer Inhalte entfernen oder sperren.
  5. Der Kunde stellt Novalayer von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

§ 7 Änderungen, Zusatzleistungen und Change Requests

  1. Änderungswünsche nach Vertragsschluss gelten als Zusatzleistungen.
  2. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet.
  3. Wiederholte Änderungswünsche, neue Funktionen, strukturelle Umplanungen oder technische Anpassungen gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen.
  4. Kleine Anpassungen können berücksichtigt werden, sofern sie wirtschaftlich zumutbar sind.

§ 8 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung stellt Novalayer das Werk zur Abnahme bereit.
  2. Der Kunde prüft innerhalb von 10 Werktagen und meldet Mängel schriftlich.
  3. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde darauf hingewiesen wurde.
  4. Produktive Nutzung gilt als Abnahme.

§ 9 Hosting, Server-Verfügbarkeit und technische Infrastruktur

  1. Novalayer strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an.
  2. Ausgenommen sind höhere Gewalt, externe Störungen, Wartungen oder Drittanbieter-Ausfälle.
  3. Der Kunde darf keine rechtswidrigen, sicherheitsgefährdenden oder missbräuchlichen Inhalte betreiben.
  4. Bei Malware, Angriffen oder Rechtsverstößen darf Novalayer Dienste sperren.
  5. Der Kunde stellt Novalayer von Ansprüchen Dritter frei, die durch seine Inhalte entstehen.

§ 10 Besondere Bedingungen für Managed Services (Backup & Monitoring)

  1. Die monatliche Pauschale für Managed Services (z. B. Backup-Überwachung oder System-Monitoring) umfasst rein die Bereitstellung der Überwachungsinfrastruktur sowie die laufende Kontrolle der definierten Parameter bzw. Backup-Jobs. Erstkonfiguration und Lizenzkosten werden gesondert berechnet.
  2. Tritt ein durch das Monitoring gemeldetes Problem auf oder wird eine Fehlersuche und -behebung erforderlich, ist diese Wiederherstellungsarbeit nicht in der Überwachungspauschale enthalten und wird gesondert nach Zeitaufwand (im 15-Minuten-Takt) abgerechnet, sofern im Hauptvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 11 Domainverwaltung

  1. Domains werden über geeignete Registrar-Dienstleister registriert.
  2. Registrierte Domains gehören wirtschaftlich dem Kunden, sofern alle dafür anfallenden Entgelte vollständig beglichen wurden.
  3. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Domain.
  4. Novalayer haftet nicht dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder keine Rechte Dritter verletzt.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufende Verträge laufen unbefristet, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende.
  3. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Vertragsverlängerung und Kostenanpassung

  1. Novalayer darf Preise zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen.
  2. Die Preisänderung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode schriftlich mitgeteilt.
  3. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, verlängert sich der Vertrag automatisch zu den neuen Konditionen.
  4. Bei fristgerechtem Widerspruch endet der Vertrag zum Ablauf der aktuellen Vertragsperiode.

§ 14 Drittanbieter, APIs und externe Dienste

  1. Novalayer kann externe Dienste, APIs, Plugins, Hostinganbieter oder technische Dienstleister einbinden.
  2. Für Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern haftet Novalayer nur, soweit es dies zu vertreten hat.
  3. Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen können Anpassungen erforderlich machen; diese gelten als Zusatzleistungen.

§ 15 Service Level Agreements (SLA), Reaktionszeiten und Verfügbarkeit

  1. Reaktionszeiten sind keine Lösungszeiten, sondern nur die Zurkenntnisnahme eines Vorgangs.
  2. Standardwerte ohne SLA:
    • Reaktionszeit: 24 Stunden an Werktagen
    • Verfügbarkeit: 99,0 %
    • Notfall-Support außerhalb der Geschäftszeiten: 20 % Aufpreis
  3. Keine Haftung für Ausfälle durch Drittanbieter, höhere Gewalt oder externe Störungen.

§ 16 Sicherheit

  1. Novalayer erbringt technische Leistungen nach dem Stand der Technik.
  2. Absolute Sicherheit gegen Angriffe, Malware oder Datenverlust kann nicht garantiert werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nur berechtigten Personen Zugriff zu gewähren.
  4. Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig erforderlich sein.

§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird eine AV-Vereinbarung geschlossen.
  3. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
  4. Novalayer schuldet keine vollständige rechtliche Prüfung der Website oder Systeme des Kunden.

§ 18 Haftung und Datenverlust

  1. Novalayer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet Novalayer nur, wenn der Kunde durch eigene, regelmäßige Datensicherungen sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können – es sei denn, die operative Datensicherung war als ausdrückliche Hauptleistung vertraglich von Novalayer übernommen worden.
  4. Keine Haftung für Drittanbieter-Ausfälle, externe Dienste, Plugins, Registrar-Dienste oder Hostinganbieter, soweit Novalayer dies nicht zu vertreten hat.
  5. Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden.
  6. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 19 Freistellung

  1. Der Kunde stellt Novalayer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund seiner Inhalte, Domains, Daten oder Nutzungen geltend gemacht werden.
  2. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht, ohne UN-Kaufrecht.
  2. Gerichtsstand ist Augsburg.

Stand: September 2026