Allgemeine Geschäftsbedingungen von Novalayer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Verträge, Leistungen und Lieferungen der Firma Novalayer (nachfolgend
„Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen,
insbesondere die laufende Wartung, Support (Remote & Vor Ort), System-Monitoring,
Bereitstellung von Backup-Lösungen sowie die Beschaffung von Hard- und Software.
§ 2 Vergütung, Abrechnungstakt und Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Hauptvertrag oder Angebot kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der im Vertrag definierten
Stundensätze (Junior-/Senior-Tasks).
2. Die Abrechnung erfolgt in einem strikten 15-Minuten-Takt. Jede angefangene
Viertelstunde wird anteilig berechnet.
3. Abrechnung von Anfahrten: Bei Vor-Ort-Einsätzen, Besprechungen und Projekten
beim Auftraggeber wird die anfallende Reisezeit (Fahrzeit) wie normale Arbeitszeit
nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Zusätzlich behält sich der
Auftragnehmer vor, eine Fahrtkostenpauschale pro gefahrenem Kilometer oder eine
pauschale Anfahrtsgebühr gemäß Angebot in Rechnung zu stellen.
4. Vereinbarte monatliche Service-Pauschalen enthalten Stundenkontingente, die
im jeweiligen Kalendermonat zu verbrauchen sind. Nicht genutzte Stunden
verfallen am Monatsende und sind nicht auf den Folgemonat übertragbar.
Übersteigt der monatliche Aufwand das Pauschalkontingent, wird der
Mehraufwand nach den regulären Stundensätzen berechnet.
§ 2a Besondere Bedingungen für Managed Services (Backup & Monitoring)
1. Novalayer-Backuplösung: Die monatliche Pauschale pro Hostsystem umfasst
die tägliche Überwachung der Backup-Jobs, die Fehleranalyse sowie das
Troubleshooting zur Wiederherstellung der Backup-Funktionalität. Die Dauer
dieser Fehlerbehebung ist für den Kunden mit der Pauschale abgegolten.
Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten sind die Software-Lizenzkosten,
die Erstinstallation und Konfiguration sowie die dafür erforderliche Hardware.
Diese Positionen werden separat nach Aufwand oder Angebot berechnet.
2. Novalayer-Monitoring: Die monatliche Pauschale pro Gerät umfasst rein das
Bereitstellen der Überwachungsinfrastruktur. Die Ersteinrichtung und Integration
der Geräte wird separat berechnet. Tritt ein durch das Monitoring gemeldetes
Problem auf, ist die Behebung dieses Fehlers nicht in der Monitoring-Pauschale
enthalten. Die Fehlerbehebung wird – je nach technischer Kritikalität – als
Junior- oder Senior-Task im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
3. Überschreitung von Stundenkontingenten: Hat der Auftraggeber eine
monatliche Servicepauschale mit einem festen Stundenkontingent gebucht, so
wird nach Ausschöpfung dieses Kontingents jede weitere angefangene
Viertelstunde automatisch nach den regulären Tarifen (Junior- oder Senior-Task)
abgerechnet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung
der Arbeiten notwendigen Zugangsdaten (Passwörter, IP-Adressen,
Netzwerkzugänge) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige und ordnungsgemäße
Datensicherung, sofern diese Leistung nicht explizit und schriftlich als
kostenpflichtige Leistung an Novalayer übertragen wurde.
§ 4 Support, Reaktionszeiten und Ticket-Prozesse
1. Der Auftragnehmer ist zu den auf der Webseite veröffentlichten Geschäftszeiten
erreichbar. Eine Garantie für feste Reaktionszeiten besteht nur bei Abschluss
eines separaten Service Level Agreements (SLA).
2. Ticket-Schließung bei ausbleibender Rückmeldung: Kann ein Ticket aufgrund
fehlender Zuarbeit oder Rückmeldung des Auftraggebers nicht weiterbearbeitet
werden, kontaktiert der Auftragnehmer den Kunden mehrmals per E-Mail und
Telefon. Bleibt eine Reaktion aus, wird das Ticket nach einer finalen Ankündigung
geschlossen.
3. Schriftliche Freigabepflicht: Vor der Durchführung kritischer oder risikoreicher
Änderungen an der Infrastruktur (z. B. Server-Reboots, tiefgreifende
Konfigurationsänderungen) muss der Auftraggeber eine ausdrückliche
schriftliche Freigabe (per Ticket oder E-Mail) erteilen.
§ 5 Haftung und Datenverlust
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall
auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der
Auftraggeber durch eigene Backups sichergestellt hat, dass die Daten mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können – es sei denn, die
Datensicherung war explizite, vertraglich vereinbarte Leistung von Novalayer.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
1. Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Dienstleistungsrahmenvertrag auf
unbestimmte Zeit.
2. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende
ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
Sitz des Auftragnehmers (Augsburg).